Der Beschluss lautet:
Die Regionalversammlung beschließt die Einführung eines Ermäßigungsausweises für Menschen mit geringen finanziellen Möglichkeiten (Sozialpass). Es soll sich um einen Ausweis handeln, der seine Besitzerin und seinen Besitzer als Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und als Asylsuchende/r gem. AsylBLG ausweist.
Der Sozialpass stellt keine Anspruchsgrundlage dar. Er dient lediglich als Nachweis der Berechtigung auf Ermäßigungen. Der Sozialpass soll nur auf Antrag den o. a. Leistungsempfängern beim Regionalverband Saarbrücken ausgestellt werden. Er hat eine Gültigkeit von maximal einem Jahr, abhängig von dem Bewilligungszeitraum der anspruchsbegründenden Leistung. Um die LeistungsbezieherInnen auf die Möglichkeit der Beantragung eines Sozialpasses hinzuweisen, soll in die jeweiligen Leistungsbescheide ein entsprechender Hinweis (evtl. Beiblatt) aufgenommen werden. Im Rahmen der erstmaligen Bewilligung einer Leistung wird mit dem ersten Bewilligungsbescheid ein Antragsformular versandt.
Der Sozialpass ermächtigt den Inhaber / die Inhaberin die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Volkshochschule des Regionalverbandes Saarbrücken festgelegten sowie die in der Gebührenordnung des Historischen Museums Saar ausgewiesenen Ermäßigungen in Anspruch zu nehmen.
Die Angebote der regionalverbandsangehörigen Städte und Gemeinden sind durch die Einführung des Sozialpasses nicht betroffen. Sie regeln mögliche Ermäßigungen in eigener Zuständigkeit. Eine Koordination dieser Angebote durch den Regionalverband Saarbrücken erfolgt nicht
Die Verwaltung wird beauftragt das notwendige Verfahren zur Ausstellung des Ermäßigungsausweises zu entwickeln.
Sachverhalt:
Auf Grundlage des als Anlage beigefügten Antrags der Fraktion DIE LINKE zur Einführung eines Ermäßigungsausweises (Sozialpass) vom 23.09.2010 wurde der o. a. Beschlussvorschlag im Ausschuss für soziale Angelegenheiten am 29.11.2010 und im Regionalverbandsausschuss am 02.12.2010 erarbeitet und der Regionalversammlung zur Beschlussfassung empfohlen.
Es soll sich um einen Ausweis handeln, der seine Besitzerinnen und Besitzer als Nutzer/innen ausweist, die über geringe finanzielle Möglichkeiten verfügen. Zu dieser Gruppe gehören in jedem Fall Bezieher/innen von Leistungen nach dem SGB II (Bezieher und Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II sowie Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft = Sozialgeldbezieher/innen), Bezieher/innen von Leistungen nach dem SGB XII (Bezieher/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Bezieher/innen von Hilfe zum Lebensunterhalt etc.), Asylsuchende und Menschen mit geringen Erwerbseinkommen soweit sie sozialleistungsberechtigt sind (Aufstocker).
Erläuterungen / Diskussionsgrundlage:
1. Von Seiten des Regionalverbandes werden folgende Leistungen gewährt:
- Verbilligte Eintrittspreise beim Besuch der Museen des Regionalverbandes;
- Kostenlose Teilnahme an Kursen der VHS, soweit es sich um bis zum Anmeldeschluss nicht verkaufte Plätze handelt.
2. Mit dem Saarländischen Verkehrsverbund (saarVV) werden Gespräche geführt mit dem Ziel, Passinhaber/innen den Kauf von stark verbilligten Zeitkarten und verbilligten Einzelfahrscheinen zu ermöglichen.
3. Mit den Städten und Gemeinden werden Gespräche geführt mit dem Ziel, dass Passinhaber/innen zu verbilligten Preisen Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Veranstaltungen nutzen können sowie Bildungseinrichtungen (im Wesentlichen Büchereien) kostenlos nutzen können.
Beabsichtigt ist, dass die Passinhaber/innen aus allen Städten und Gemeinden die gewährten Leistungen – regionalverbandsweit – in Anspruch nehmen können.
4. Darüber hinaus sollten auch private Anbieter von Leistungen bzw. Vereine angesprochen werden, inwieweit sie ebenfalls Passinhaber/innen Vergünstigungen gewähren wollen.
Der Pass wird mit dem ersten Leistungsbescheid den Berechtigten automatisch zugesandt. Danach wird der Pass auf Antrag bei der zuständigen Stelle (ARGE bzw. Sozialamt) ausgestellt. Die Gültigkeit des Passes ist an die Zeiten der Leistungsberechtigung gekoppelt. Insgesamt soll der Sozialpass so unbürokratisch und so diskriminierungsfrei wie möglich gestaltet werden (das gilt auch für den Namen).
Der Regionalverband erstattet Anbietern von Leistungen keine Kosten, denn die Leistungen können so gestaltet werden, dass keine zusätzlichen Kosten bzw. Einnahmeausfälle entstehen. (Dazu weitere mündliche Ausführungen).
Begründung:
Menschen mit geringen finanziellen Möglichkeiten leiden in besonderer Weise an Isolation. Ihre Möglichkeiten der Mobilität sind stark eingeschränkt. Die geringen finanziellen Mittel reduzieren die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr auf das absolut Notwendigste. Die Finanzierung etwa einer Monatskarte für die Stadt bzw. den Regionalverband ist nicht möglich. Die Inanspruchnahme von Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbad oder Zoo, Kultureinrichtungen wie Museen ist aufgrund der finanziellen Situation ebenfalls deutlich begrenzt. Ganz zu schweigen von Bildungseinrichtungen wie Büchereien oder VHS-Kursen. Unter Armutsbedingungen sind solche Angebote reiner Luxus.
Der Sozialpass (Arbeitstitel) kann nicht die Armut der Betroffenen beseitigen. Er kann aber wesentlich dazu beitragen, das Leben der Anspruchsberechtigten zu erleichtern und die Teilhabe an der Gesellschaft zu verbessern.
Im „Europäischen Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung“ 2010 ist der Sozialpass ein sichtbares Zeichen der Solidarität mit den ärmeren Gruppen der Gesellschaft.
heute ist ein guter Tag für den Regionalverband und die Regionalversammlung, jedenfalls dann, wenn wir den vorliegenden Antrag bzw. die versandte Vorlage zum Sozialpass heute beschließen. Aber noch viel wichtiger ist es, dass es ein guter Tag für viele tausende von Menschen im gesamten Regionalverband ist, für langzeitarbeitslose Hartz-IV-Bezieherinnen und -Bezieher, für Bezieherinnen und -Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, insgesamt für Sozialhilfebezieher und für Asylsuchende.
SOZIALPASS - Erleichterung für Betroffene
Wenn wir diesen Beschluss zum Sozialpass heute fassen, wird es für alle genannten Gruppen sehr viel leichter werden die grundsätzlich gewährten Preisnachlässe und verbilligte Eintritte auch in Anspruch nehmen zu können. Dann sind die Zeiten vorbei, wo etwa Menschen im Hartz-IV-Bezug mit ihrem 6-seitigen Bewilligungsbescheid an der Kasse auftauchen, versehen mit allen persönlichen Daten, um damit einen verbilligten Eintritt zu erhalten. Der Sozialpass ist ganz real eine wesentliche Erleichterung für alle Betroffenen, er dient der diskriminierungsarmen Form der Gewährung von Preisnachlässen und ist deshalb auch notwendig.
Teilhabe an der Gesellschaft - RV, Kommunen, SaarVV
Der Sozialpass ist ein erster Schritt um Menschen mit geringen finanziellen Möglichkeiten die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Der Sozialpass dient aber nicht nur als Nachweis für die Berechtigung die Volkshochschule und das Historisches Museum ermäßigt nutzen zu können.
Mit dem Sozialpass können sich jetzt alle Städte und Gemeinden überlegen ob Sie den Passinhabern ihre eigenen Einrichtungen ermäßigt anbieten wollen. Mit dem Pass sind aber auch Vereine, Tafeln und Privatanbieter in der Lage den finanzschwächeren Mitgliedern und Kunden finanziell entgegen zu kommen.
Und auch der Saarländische Verkehrsverbund (SaarVV) kann auf der Basis des Passes darüber nachdenken und beschließen den Beziehern geringer Einkommen Preisnachlässe bei Bus und Bahn zu gewähren. Dass wäre dann auch ein größerer Schritt um die Teilhabe einkommensarmer Menschen an der Gesellschaft sicher zu stellen.
-Danke!-
Ich will ganz persönlich und für die Fraktion DIE LINKE. im Regionalverband jetzt schon mal ausdrücklich allen danken, hier in der Regionalversammlung und in der Verwaltung, die mit dazu beigetragen haben, dass wir heute den Beschluss zum Sozialpass fassen können.
Zeichen der Solidarität
Wenn wir heute den Sozialpass beschließen und davon gehe ich aus, ist dies ein Zeichen der Solidarität mit den ärmeren Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Es freut mich, es freut uns als LINKE, dass wir hier alle im „Europäischen Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung“ gemeinsam als Regionalversammlung, kurz vor Weihnachten, dieses Zeichen setzen können. Ich kann nur sagen - weiter so!
Ich danke Ihnen für ihre Aufmerksamkeit!
Manfred Klasen, Stellv. Fraktionsvorsitzender
16.12.2010
* Begrüßung: Jürgen Trenz, Fraktionsvorsitzender
* Einführung: Manfred Klasen, stellv. Fraktionsvorsitzender
Immer mehr Menschen im Regionalverband rutschen unter die Armutsgrenze, sei es durch Hartz IV, durch unzureichende Renten und immer mehr durch zu geringe Arbeitseinkommen. Auch der Regionalverband und die Kommunen sind aufgefordert, Armut entgegenzuwirken und ihre Möglichkeiten zur Armutsbekämpfung zu nutzen, indem sie z.B. ihre Freizeit- und Kultureinrichtungen und kommunale Dienstleistungen kostengünstiger anbieten. Bei Bus und Bahn ist an deutliche Fahrpreisreduzierungen bei Monatskarten und Einzelfahrscheinen gedacht. Dadurch kann die Lebenssituation und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit geringem Einkommen verbessert werden.
Darauf zielt das Konzept „Sozialpass – jetzt!" im Europäischen Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung ab. Die Fraktion DIE LINKE. im Regionalverband Saarbrücken möchte Ihnen das Konzept vorstellen und mit Ihnen diskutieren.
Wir möchten Strategien zur Einführung des Sozialpasses im Regionalverband besprechen und eine möglichst breit angelegte Kampagne initiieren. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und bitten aus organisatorischen Gründen um kurze Rückmeldung.
* Am Montag, 05.07.10, um 15 Uhr, findet ein weiterer Termin zum selben Thema für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von sozialen Vereinen und Verbänden statt.