Demokratie stärken – d’Hondt abschaffen! Die Linke fordert Reform des Saarländischen Kommunalwahlrechts
Angesichts des jüngsten Urteils des Hessischen Staatsgerichtshofs vom 28. Januar 2026, wonach das Sitzzuteilungsverfahren nach d’Hondt im Kommunalwahlrecht Hessens verfassungswidrig ist und kleinere Parteien systematisch benachteiligt, fordert die Fraktion Die Linke in der Regionalversammlung Saarbrücken den Landtag auf, das Kommunalwahlrecht im Saarland zu reformieren und das d’Hondt-Verfahren zugunsten eines wirklich proportionalen Verfahrens wie dem Hare‑Niemeyer- oder Sainte‑Laguë/Schepers-Verfahren abzuschaffen.
In ihrem Urteil stellte der Hessische Staatsgerichtshof fest, dass das d’Hondt-Verfahren die Grundsätze der Wahlgleichheit und Chancengleichheit verletzt, weil es größere Parteien begünstigt und Stimmen kleinerer Parteien unverhältnismäßig schwächt. Die Richter kritisierten, dass dadurch das politische Kräfteverhältnis nicht korrekt abgebildet und der Wählerwille verfälscht wird.
„Dieses Urteil bestätigt, was wir seit langem sagen: Das d’Hondt-Verfahren ist undemokratisch und benachteiligt gezielt kleinere Parteien“, erklärt Jürgen Trenz, Vorsitzender der Linken-Fraktion in der Regionalversammlung. „Auch im Saarland muss gelten: Jede Stimme zählt gleich. Eine demokratische Gesellschaft kann es sich nicht leisten, die politische Vielfalt kleinerer Parteien künstlich zu reduzieren. Wir fordern daher die Abschaffung des d’Hondt-Verfahrens im saarländischen Kommunalwahlrecht und die Einführung eines proportionaleren Sitzzuteilungsverfahrens, das den tatsächlichen Stimmanteilen besser gerecht wird, z. B. nach dem Hare‑Niemeyer- oder Sainte‑Laguë/Schepers-Verfahren. Dies wäre eine Stärkung der Chancengleichheit aller Parteien, unabhängig von ihrer Größe“, betont Trenz.
„Die politische Willensbildung ist ein zentrales Element unserer Demokratie. Wenn bestimmte Verfahren strukturell große Parteien bevorzugen, entwertet das Stimmen und schwächt das Vertrauen in demokratische Prozesse. Das Hessische Urteil sollte Anlass für eine grundlegende Diskussion über unser Wahlrecht im Saarland sein“, sagt Trenz abschließend.
