Linksfraktion fordert gerechtes Wahlrecht zur Regionalversammlungswahl
Mit Blick auf die kommende Wahl der Regionalversammlung Saarbrücken fordert die Linksfraktion im Regionalverband eine Reform des saarländischen Kommunalwahlrechts:
„Das Saarland ist das einzige Bundesland in Deutschland, welches bei Kommunalwahlen und bei der Landtagswahl am veralteten d’Hondt-Verfahren festhält – also einem Wahlsystem, das größere Parteien strukturell bevorzugt und andere Parteien systematisch benachteiligt“, sagt Linksfraktions-Vorsitzender Jürgen Trenz. Er verweist auch auf das Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs Anfang des Jahres, wonach das Sitzzuteilungsverfahren nach d’Hondt im Kommunalwahlrecht Hessens verfassungswidrig ist und kleinere Parteien systematisch benachteiligt sind. „Das trifft auch auf das Saarland zu.“
Seine Stellvertreterin Birgit Huonker ergänzt: „Gerade bei der Wahl zur Regionalversammlung entscheidet jede Stimme über die politische Zusammensetzung eines wichtigen kommunalen Parlaments, das zentrale Fragen von Verkehr, Schulen, Sozialpolitik, Krankenhäusern und regionaler Infrastruktur verantwortet. Umso wichtiger ist eine faire und unverzerrte Sitzverteilung in den Parlamenten, wie Landtag, Regionalversammlung und Kreistage oder Gemeinderäte. Die Menschen im Saarland erwarten zu Recht, dass ihre Stimmen gleich viel wert sind. Das d’Hondt-Verfahren verzerrt jedoch den Wählerwillen zugunsten SPD und CDU. Gerade vor der nächsten Wahl zur Regionalversammlung ist klar: Das Saarland braucht endlich ein modernes und gerechtes Wahlrecht!"
Die politische Willensbildung sei ein zentrales Element unserer Demokratie. "Wenn bestimmte Verfahren strukturell große Parteien bevorzugen, entwertet das Stimmen und schwächt das Vertrauen in demokratische Prozesse. Kommunalpolitik lebt von unterschiedlichen Perspektiven und echter demokratischer Beteiligung. Wenn aber Stimmen für manche Parteien systematisch schlechter in Mandate umgerechnet werden, schadet das der demokratischen Repräsentation insgesamt.“
Während alle anderen Bundesländer inzwischen auf das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren umgestellt haben, hält das Saarland weiterhin an einem System fest, das kleinere Parteien, neue politische Bewegungen und unabhängige Wählergemeinschaften benachteiligt.
„Das Saarland darf beim Wahlrecht nicht länger das letzte Bundesland sein, das an einem überholten System festhält. Wir brauchen eine sofortige Reform des saarländischen Wahlrechts. Demokratie braucht Fairness – auch bei der Sitzverteilung“, so Huonker abschließend.
